Gin schrieb:
In diesem Thread wurde an einigen Stellen geschrieben, es sei nicht möglich die e-books zu verleihen. Das mag sein, jedoch besteht schon die Möglichkeit, dass man die Buchdatei über beispielsweise Dropbox oder Spideroak hochlädt und den Link dann mit einer Person teilt, die das e-book mal gern lesen möchte. Okay, es ist natürlich rechtlich nicht korrekt, jedoch behaupte ich, kauft der Großteil der Menschen, welche sich ein Buch ausleihen, nach dem Lesen auch nicht das Buch nach um es der Vollständigkeit halber im Schrank stehen zu haben.
Wenn ich mir ein Buch in einer Bücherei ausleihe, kostet es Geld - zumindest von Amazon weiß ich, dass es auch eine Leihbücherei für E-Books gibt. Dieses Prinzip wurde also 1:1 umgesetzt.
Wenn ich einem Freund mein Buch leihe, so ist es in seinen Händen. Ich selbst habe keinen Zugriff mehr auf das Buch. Und da ist eben der Knackpunkt; dies digital umzusetzen ist schwierig und man kann die von dir beschriebene Vorgehensweise nicht vergleichen, da du das Buch ja dupliziert hast. Man könnte es am ehesten vergleichen mit "Ich fotokopiere dir jede Seite und gebe dir diese Kopie", dann hast du die gleiche Situation - aber dies ist ja ebenso illegal.
Echtes Ausleihen wäre also tatsächlich das Lesegerät zu verleihen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber gab es denn nicht die Funktion (oder ist sie geplant?), die Buchdatei, die man verleihen möchte, aus der Cloud zu entfernen und dann für einen gewissen Zeitraum einem anderen User auf seinem Reader zur Verfügung zu stellen? Das wäre ein ähnliches Prinzip wie die Leihbibliothek und ich bilde mir ein, etwas darüber gelesen zu haben, das mag aber auch nur Spekulation gewesen sein.
Man darf einfach nicht vergessen, dass es sich um ein neues Medium handelt. Dass man dieses nicht so behandeln kann wie die alten Medien, lässt sich leider nicht verhindern, das zu kritisieren und auf die angesprochenen "Lösungen" zu bauen ist aber ebenso falsch.