Widerspricht das nicht deiner Antwort inWusste der Passagier, dass er mit Falschgeld bezahlt?
Nein.
Da du nicht davon ausgegangen bist, dass ich den Taxifahrer meinte, kann dein Ja zu Freiwilligkeit sich nur auf den Fahrgast bezogen haben, oder? Aber wie kann dieser freiwillig mit Falschgeld bezahlen, wenn er nicht weiß, dass er es tut? Habe ich etwas falsch verstanden? Bin jetzt verwirrt, was die Absichten der handelnden Personen angeht. D:Erhielt der Taxifahrer das Falschgeld freiwillig?
Ja. (Oder bezog sich das freiwillig auf den Taxifahrer?)