E 270 Tragödie auf der Okusu-Ranch Notwehr?

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  • E 270 Tragödie auf der Okusu-Ranch Notwehr?

    Hi,

    habe mir gestern die 270 Episode von DC angesehen.

    Verlauf:
    Nr.1 will Nr.2 zur rede stellen daraufhin greift er ihn mit einem Messerähnlichen Gegenstand an.
    Nr.1 dreht ihn zur seite worauf Nr.2 herunterfällt und mit dem Kopf aufschlägt worauf er stirbt.
    Nr.3 bemerkt dies und versucht Nr.1 zu decken.

    Conan sagte das Nr.1 sowie 3 viel Zeit zum nachdenken haben im Gefängnis.

    Jetzt meine Frage -> Aus meiner Sicht begang Nr.1 notwehr bzw. war es ein Unfall also dementsprechend keine Straftat.
    Nr.3 deckte jemanden der nichts Gesetzeswiedriges tat -> auch keine Straftat.

    Gibt es in Japan sowas wie Notwehr ncht oder wurde eine menge geschnitten sodass man wichtige Handlungen verpasste?

    MfG
    Python
  • Zum einen ist ja nicht gesagt, dass die Version des Täters auch stimmt => U-Haft.
    Zum anderen kann man entweder wegen Vortäuschung einer Straftat oder wegen Irreführung der Behörden drankriegen (ausgehend vom deutschen Recht)
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch in Japan Notwehr gibt, war ja blödsinnig wenn nicht.

    Passionierter Teetrinker
    , Waschbärfreund und Vorstandsvorsitzender des „Es-lebe-Kogoro"-Clubs

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  • ja aber man ist solange unschuldig bis einem bewiesen wird das man ihn umgebracht hat, und da kann man auch nicht einfach sagen du wirst lange im gefängnis schmoren müssen -> das ist rufmord (oder wie auch immer das heißt)
    irreführung der behörden ->Links nach neuen Regeln unzulässig. Moderator Dckaito1412 naja vll ne geldstrafe höchstens - ist ja nicht so das du das jemand anderem in die schuhe schiebst.... (pferd =/= jemand)
  • Es besteht ein begründeter Verdacht zur Festnahme und solange das Verfahren läuft kann man sie U-Haft stecken lassen, damit sie sich nicht dem Verfahren entziehen. Ich glaube aber eigentlich eh nicht, dass das irgendein Richter verhängt.
    Ich hab das Zitat von Conan im Ausgangspost übrigens grad erst gesehen; man weiss ja nicht ob da die Synchro vermurkst ist.
    Und 20min Conan≠20min Realität, außerdem wurde das nur durch die Mithilfe von Kogoro so schnell geklärt, da spielt es keine Rolle, wie lange die Scharade aufrecht erhalten wurde.
    Edit:Hab grad recherchiert: In Japan gilt tatsächlich Notwehr nicht als Entschuldigungsgrund. Sachen gibts...

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  • Also im österreichischen Recht ist es so (Achtung: keine Gewähr!):
    Man darf sich verteidigen gegen einen rechtswidrigen (also nur menschlichen Verhaltensweisen!) Angriff;
    Den Angriff darf ich zwar abwehren, aber nicht gegen Dritte! (können zwar auch gerechtfertigt sein, aber nicht mit Notwehr)
    Wenn das gegeben ist, dann erlaubt die Notwehr sehr weite Eingriffe -> darf alles tun, was notwendig ist, um den Angriff abzuwehren! (wenn mir kein milderes Mittel zur Verfügung steht (!), darf man in einer solchen Situation töten, selbst, wenn mir mit etwas Milderem gedroht wird); Demnach verwirkt der Angreifer seinen Schutzanspruch bis zu einem gewissen Grad! (es muss aber in gewissen Verhältnis stehen, darf niemanden töten, wenn man mir einen Regenschirm wegnimmt usw.)
    (Nothilfe wird wie Notwehr behandelt, heißt eigentlich Notwehr zu Gunsten eines Dritten)
    Besonderheit des österr. Rechts: Nicht alle Individualrechtsgüter bedürfen der Notwehr. Notwehr ist nur auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Vermögen; Nicht: Ehre (in Deutschland m.W. schon)
    Der Angriff muss weiters gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehend sein!
    Man muss dem Angriff nicht ausweichen (außer denen gegenüber, denen man eine Garantenstellung hat, wie Eltern-Kind, Ehegatte usw.);

    Wie es allerdings in Japan ist, weiß ich nicht. Vlt. ist dort Notwehr strafbar, aber dafür unter eine sehr geringe Strafe gestellt? Oder dass in Notwehr niemanden ermorden darf, etc. ... ?
    "When you eliminate the impossible whatever remains no matter how improbable must be the truth" ~ Sherlock Holmes
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    "Ein Satiriker ist jemand, der den Elefanten Mausefallen stellt" - Ephraim Kishon
  • Notwehr auf Vermögen und gar Ehre? Wie hab ich mir das vorzustellen?
    Und ja, so wie ich das verstanden hab, ist Notwehr in Japan bestenfalls strafmildernd.
    P.S.:Irgendwie steht in jedem 2. Post von dir weiters, einfach ur österreichisches Wort für mich^^

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  • Bsp. Ehre: Wenn mich jemand beschimpft, dann darf ich nicht auf ihn losgehen; Vermögen: Wenn mir jemand etwas wegnimmt, darf ich mich wehren - nur halt verhältnismäßig;

    PS.: Ja, stimmt. "Weiters" ist eines meiner Lieblingsworte, verwende ich ziemlich oft. Allerdings nur, wenn ich etwas schreibe, nicht beim Sprechen.
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  • Gibt es eigentlich noch andere Fälle, wo die Täter nach deutschem/österreichischem Recht freigekommen wären? Ich finds nämlich faszinierend, dass das japanische Recht hier doch so krass abweicht.
    (weiters ist ja auch schriftsprachlich, aber lange nicht so sperrig wie des weiteren)

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