Diebstahl bleibt Diebstahl auch, wenn er das Gestohlene wieder zurückgibt oder der Plan misslingt. Dazu kommt ja noch, dass er irgendwo einbrechen muss um an das Diebesgut zu kommen. Und Einbruch ist auch ohne Diebstahl strafbar.
Er WILL zwar nicht wirklich was klauen, sondern macht das einerseits nur um die Mörder seines Vaters zu finden und andererseits wei es ihm Spaß macht. Aber das ist noch keine Rechtfertigung für die Verbrechen. Selbstjustiz ist nunmal verboten, da Rechtsprecung Sache der Gerichte ist. Und die Sache mit dem Spaß ist natürlich auch kein Grund.
Wenn ich irgendwo einbreche und sage ich wollte nix steheln, es macht einfach Spaß die Aufmerksamkeit zu kriegen, dann werde ich wohl ausgelacht von dem Beamten und trotzdem verhaftet.
Er WILL zwar nicht wirklich was klauen, sondern macht das einerseits nur um die Mörder seines Vaters zu finden und andererseits wei es ihm Spaß macht. Aber das ist noch keine Rechtfertigung für die Verbrechen. Selbstjustiz ist nunmal verboten, da Rechtsprecung Sache der Gerichte ist. Und die Sache mit dem Spaß ist natürlich auch kein Grund.
Wenn ich irgendwo einbreche und sage ich wollte nix steheln, es macht einfach Spaß die Aufmerksamkeit zu kriegen, dann werde ich wohl ausgelacht von dem Beamten und trotzdem verhaftet.