Streaming Portale - legal oder illegal?

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Das hätte ich auch gedacht, wobei ich, wie gesagt, Leute kenne, die tatsächlich zahlen mussten und das NUR fürs Anschauen, zwar ist natürlich der Betreiber der Seite dran, falls es zu einer Razzia kommt, diese sammeln allerdings Daten der Nutzer, die sich die Videos ansehen, sodass es schon sein kann, dass man sich diese ebenfalls vornimmt, um ein Exempel zu statuieren. Allerdings gibt es ja auch Anwälte, die solche Schreiben auf gut Glück verschicken bzw. Betrüger, die einfach darauf hoffen, dass niemand nachfragt oder vor Gericht geht, sondern eben zahlt. Von dem her könnte es schon sein, dass man, wenn man tatsächlich vor Gericht zieht, letzten Endes doch nicht zahlen muss, fragt sich allerdings, ob sich das wirklich lohnt, wenn man Prozesskosten, Anwaltskosten und Aufwand bedenkt. Bei Videos aus dem Ausland ist es aber, denke ich, zu umständlich tatsächlich alles einzuklagen und bringt somit keinen wirklichen Nutzen, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass z.B. bei einer amerikanischen Streaming-Seite bis nach Deutschland geklagt wird.
  • Was haben denn deine Bekannten gemacht Lunell, haben sie gezahlt?


    Ich hab zwar die genauen Umstände nicht mitbekommen (also von wo das Schreiben kam, ob es wirklich seriös war, usw...) aber ja. Ich denke mal, die wenigsten trauen sich, so etwas tatsächlich vor Gericht anzufechten, zumal die meisten ja sicher Streams nutzen. ^^
  • Ja, die Sachlage scheint zwar nicht klar zu sein, aber man tendiert eher dazu, sie für illegal zu befinden.

    Betrachtet man den technischen Ablauf noch einmal näher, fällt auf, dass Kopien des Films (sog. Vervielfältigungsstücke) im Cache gespeichert werden. Das Recht Vervielfältigungen von Werken herzustellen, hat nach § 16 Abs. 1 UrhG jedoch der Urheber. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Film vorübergehend oder dauerhaft erstellt wird. Demnach verletzt jeder Nutzer solcher Kinofilm-Portale das Urheberrecht des Urhebers.
    Durch die Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren eindeutig geklärt, dass Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch erstellt werden dürfen. Dies ist auch im Gesetz festgeschrieben, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG.
    „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“
    Dabei gilt allerdings die Einschränkung, dass die Kopie nicht auf einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage beruht. Wie bereits geklärt begeht der Portalbetreiber eine Rechtsverletzung. Daher stellt auch die Vervielfältigung im Cache des Nutzers eine Urheberrechtsverletzung dar.
  • Stella schrieb:

    Huhu,
    was glaubt ihr, sind Streaming Portale legal oder illegal?
    Da das Urhebergesetz ein bissl schwammig formuliert ist, kann man das Gesetz so auslegen wie man will. -.-


    Das hängt ganz vom Portal ab. ^^
    Es gibt Anbieter, die rechtmäßig Streams anbieten, beispielsweise die Mediatheken von Fernsehanstalten oder auch Anbieter wie Hulu (wenn ich den Namen jetzt nicht verwechsele). Außerdem sind Streams ja nicht auf Videos beschränkt, Internetradios bieten einen Musikstream, von denen es natürlich auch wieder rechtmäßige Anbieter (Simfy, Spotify...) und illegale gibt.
    Von daher kann man sich als Nutzer hauptsächlich nur vom gesunden Menschenverstand leiten: ein Stream von gerade erst veröffentlichen Werken auf Portalen, die erkennbar nicht mit dem Produzenten / Filmstudio / Sender zusammenarbeiten, stammt aller Wahrscheinlichkeit nach aus einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" und kann für den Konsumenten mindestens eine theoretische Gefahr der rechtlichen Verfolgung (AKA Abmahnung) bergen.
    Andere Streams mitsamt deren Portale, die nicht so erkennbar rechtswidrig sind, bergen meiner Meinung nach keine Gefahr, und sind im Falle der großen Anbieter natürlich auch legal. Gerade für diese Legalität dient der von Beechan erwähnt §44 a UrhG, weil die temporäre Vervielfältigung technisch unvermeidlich ist und ohne diese konkrete Festschreibung im Gesetz eine Regelungslücke wäre, die auch legale und erwünschte Werksnutzungen beeinträchtigen würde.

    Falls ein Leser hier eine Abmahnung bekommt, weil er einen illegalen Stream geschaut hat, ist eine mögliche Verteidigungsstrategie übrigens der Angriff auf die gerichtliche Anordnung der Herausgabe der Anschlussadresse durch den Provider. Im Landgericht Köln, das dafür sehr gerne in Anspruch genommen wurde (und vermutlich auch wird), landen, soweit ich mich recht an einen Artikel in einem (Fach?-)Magazin à la Spiegel Online, c't oder Heise Online erinnere, Monat für Monat mehrere Tausend Anträge auf Anordnung der Herausgabe von Adressen zu Anschlüssen, die fachlich aus Zeitnot durch die Richter kaum mehr geprüft werden können. Außerdem sind manche Werkzeuge der Abmahnkanzleien zur IP-Ermittlung nicht besonders zuverlässig, so dass dem abgemahnten Menschen zwei Verteidigungswege offen stehen. Der eine ist, wenn es beweisbar ist, zu bestreiten, dass man man inkriminierten Zeitpunkt den Computer benutzt hat und man somit unter der IP somit keine Taten begehen konnte, der andere ist, das wird einen vermutlich mindestens aus der strafrechtlichen Verantwortung holen, zu bestreiten, dass die Adressherausgabe verhältnismäßig und somit rechtmäßig war - illegal erworbene Beweise dürfen meistens nicht verwertet werden.
    Hier kann sich eine Investition in einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt (falls man nichts konkretes ergoogeln kann: über die Foren und Redaktionstelefonnummern von PC-Zeitschriften kommt man mit Sicherheit an Kontaktadressen) sehr lohnen.

    Ach so, weiterer Aspekt zum Schluss: vor einigen Monaten erschien ein Artikel in der c't, wonach selbst das Umgehen von auf IP-Adressbereichen basierenden Regionalsperren mittels Proxy-Servern, womit beispielsweise deutsche Internetnutzer von amerikanischen Streamingseiten mit den neuesten Folgen von CSI, Dr. House und Co. zunächst blockiert werden, für den Konsumenten legal ist.

    Grüße, Grand-Duc
    Es wurde langsam mal Zeit.


    Für den Fall, dass hier im Forum von meinem Account Beiträge aus sinnbefreiten Zeichenketten oder bei der Moderation anlasslose Beitragsmeldungen auflaufen, bitte ich um Entschuldigung und einfache Löschung. Mein kleiner Sohn hat durch Zuschauen gelernt und kann zwar bereits Tastatur und Maus korrekt an den PC anschließen sowie mein Windows-Benutzerkonto anmelden und im Firefox die Sitzung wiederherstellen, doch ist es nur natürlich, dass er mit weniger als 3 Jahren noch nicht schreiben kann. Nicht immer denke ich daran, die Tastatur abzustöpseln oder den Rechner zu sperren...
    Aktualisierung im neuen Jahr: Sohnemann ist nun ein munterer Dreijähriger, der am Ende sogar einen Computer nicht mehr so zufällig bedienen würde...
    Aber: Du bist einfach nur toll :love: !

    Außerdem: Stolzer Vater des Kleinen BO-Bosses der Troll-Foundation!